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2005-11-21

Hauptverfahren

An das Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft kann sich, bei ausreichender Beweislage das Hauptverfahren anschließen, dessen entscheidender Teil die Hauptverhandlung, also der Prozess vor Gericht ist. Die Gerichtsverhandlung findet nicht selten mehr als ein Jahr nach der Tat statt. Sitzen Angeklagte in Untersuchungshaft oder wird ein beschleunigtes Verfahren eröffnet, erfolgt die Verhandlung schneller. Zu der Hauptverhandlung werden alle Beteiligten schriftlich geladen.

Der Ablauf

Die Hauptverhandlung beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit aller Beteiligten und den Personalien der Angeklagten. Dann kommt es zur Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft.
Anschließend haben die Angeklagten die Möglichkeit der Stellungnahme. Sie werden darauf hingewiesen, dass sie sich nicht zur Sache zur äußern müssen. Die Angeklagten können sich allein oder mit Hilfe von RechtsanwältInnen verteidigen.

Im Rahmen der Beweisaufnahme kommt es dann zur Vernehmung von ZeugInnen und Sachverständigen, wie psychologischen GutachterInnen oder BewährungshelferInnen und zur in Augenscheinnahme weiterer Beweismittel (zum Beispiel Tatgegenstände, Fotos von Verletzungen).

Für die Urteilsfindung zählt nur das, was Gegenstand der Hauptverhandlung war, weshalb alle ZeugInnen auch trotz einer bereits bei der Polizei getätigten Aussage noch einmal ausführlich befragt werden.

Wenn die Beweisaufnahme als abgeschlossen gesehen gilt, da alle wichtigen ZeugInnen und Gutachten gehört wurden und keine Beweisanträge mehr offen sind, folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, gegebenenfalls der Nebenklage und der Verteidigung. In ihnen werden die Ergebnisse der Beweisaufnahme zusammengefaßt, bewertet, strafrechtlich beurteilt und daraus folgend wird ein Entscheidungsvorschlag für das Gericht formuliert. Danach haben die Angeklagten das letzte Wort. Nach diesen Stellungnahmen, zieht sich das Gericht zur Urteilsberatung zurück, um anschließend das Urteil zu verkünden. Im Falle eienr Verurteilung werden Strafform und Strafhöhe festgelegt.
Mehr Informationen zum Verlauf der Verhandlung gibt es hier.

Die Rolle der Opfer

Opfer sind in einem Gerichtsverfahren als ZeugInnen beteiligt. Ihre Aussage ist wichtiges Beweismittel, im Mittelpunkt steht aber nicht ihr Bedürfnis nach Wiedergutmachung, sondern die Feststellung und Ahndung des Rechtsbruchs.

Mit Hilfe einer Nebenklage gibt es die Möglichkeit, eine Rolle in dem Verfahren einzunehmen, die über die Zeugenfunktion hinausgeht.

Es können und sollen von dem geschädigten Opfer auch die zivilrechtlichen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht werden. Ein entsprechender Antrag löst ein sogenanntes Adhäsionsverfahren aus, dass die Verhandlung auch über vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens ermöglicht.

(OPP)

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