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Antidiskriminierung

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Source: Stefan Gloede

Beratung Betroffener rassistischer Diskriminierung

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CHRONOLOGIE

Haskenkreuz an Dönerimbiss. Quelle: de.indymedia.org

Rechte Gewalt in Brandenburg


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15.05.2012  » Cottbus / Cottbus
Cottbus Am Rande einer Demonstration der Neonazipartei NPD wurden mehrere Personen von Rechten angegriffen und verletzt.  (Quelle: Cottbus Nazifrei)
12.05.2012  » Spremberg / Spree-Neiße
Spremberg Nach Protesten gegen eine NPD-Demonstration in Cottbus wurden linke Jugendliche nachts vor einem Spremberger Jugendklub angegriffen. Mit Baseballschlägern bewaffnete Rechte schlugen die Scheiben eines vollbesetzten Autos ein. Die Insassen erlitten Schnittwunden und Prellungen, einem Betroffenen wurde ein Finger gebrochen.  (Quelle: LR)
01.05.2012  » Fehrbellin / Ostprignitz-Ruppin
Neuruppin Nach einer erfolgreichen Blockade eines Neonaziaufmarschs der Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland in Wittstock, wurde ein Jugendwohnprojekt in Neuruppin angegriffen. Eine Gruppe von 20 bis 30 Neonazis bewarfen das Haus mit Flaschen und Steinen. Die Bewohnerinnen und Bewohner konnten die Angriffe erfolgreich abwehren.  (Quelle: Mittendrin)
27.04.2012  » Wittstock/Dosse / Ostprignitz-Ruppin
Wittstock Ein Schüler einer 7. Klasse aus Gransee wurde von zwei Jugendlichen rassistische beschimpft und mit einem Teleskopschlagstock bedroht und geschubst. Der Klassenlehrer stellte sich schützend vor den Schüler. Er wurde ebenfalls von den Angreifern bedroht.  (Quelle: maz)
20.04.2012  » Cottbus / Cottbus
Cottbus Am Nachmittag griffen zwei Rechte einen Punk, der in Begleitung zweier Freundinnen war, von hinten an und brachten ihn zu Boden. Sie traten ihm ins Gesicht, zerstörten seine Brille und zwangen ihn, seine Jacke herauszugeben.  (Quelle: OPP)
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2004-12-22
Source: Flüchtlingsrat, Flüchtlingsinitiative

Die AWO-Heimleitung Rathenow ist nicht mehr tragbar

Am 1. November 2004 sprach das Amtsgericht Rathenow das Urteil im so genannten »AWO-Verleumdungs-Prozess«. Zwei ehemalige Bewohner des Rathenower Asylbewerberheims wurden von der Anklage der üblen Nachrede freigesprochen. Sie hatten in einem Offenen Brief darüber geklagt, dass in dem von der AWO betriebenen Heim Neonazis als Wachschützer beschäftigt waren und die Post kontrolliert worden war.

Die schweren Vorwürfe gegen die Betreiberin des Flüchtlingsheims, die AWO Havelland, haben sich in der Gerichtsverhandlung bestätigt. Wir haben aber den Eindruck, dass das Urteil bis zum heutigen Tag noch nicht verstanden wurde. In einem Prozess wegen übler Nachrede freigesprochen zu werden, bedeutet, dass es den Beschuldigten gelungen ist, den Wahrheitsbeweis für die beanstandeten Behauptungen zu erbringen. Auf den Fall bezogen heißt das, dass die Vorwürfe, die Bewohner des Heims im Rathenower Birkenweg in einem offenen Brief im Sommer 2002 erhoben, tatsächlich zutreffen.

Es geht hier um keine Bagatellen, sondern um den Verdacht von Straftaten, insbesondere um die Verletzung des Briefgeheimnisses. Diesen Vorwurf konnten mehrere Zeugen bestätigen, so ein ehemaliger Sozialarbeiter des Heims, der versichert hat, dass er geöffnete Briefe in den Fächern der Heimbewohner gesehen hat, sowie ein Bildungsreferent des DGB, der an einen Heimbewohner eine Einladung zu einem Seminar geschickt hatte und sich wenige Tage später wundern musste, warum die Heimleiterin ihn wegen des Seminars anrief. Seine Telefondurchwahl konnte sie nur aus dem verschlossenen Einladungsbrief haben.

Auch wenn keine bestimmte Person überführt werden konnte, Briefe geöffnet zu haben, so lässt das Urteil nur den Schluss zu, dass die Heimleitung für das Öffnen der Briefe verantwortlich war. Ebenso bestätigt wurde der Vorwurf, Heimpersonal habe mehrmals ohne anzuklopfen Zimmer von Heimbewohnern betreten und kontrolliert. Auch diese Verletzung der Privatspähre muss dem Verantwortungsbereich der Heimleitung zugeschrieben werden.

Beide Vorwürfe hatte die Heimleiterin Frau Pagel bei ihrer ersten Aussage vor Gericht bestritten. Bei ihrer zweiten Vernehmung musste sie hingegen ihre erste Aussage korrigieren und einräumen, dass sie schon vor Veröffentlichung des offenen Briefes Kenntnis von Beschwerden über geöffnete Briefe hatte. Mit dem Öffnen der Briefe will sie jedoch weiterhin nichts zu tun gehabt haben – eine Aussage, deren Glaubhaftigkeit von allen Prozessbeteiligten in starke Zweifel gezogen wurde. »Bei den Aussagen der Heimleitung hat es mir zum Teil die Kehle zugeschnürt«, so Staatsanwalt Gerd Heininger (Jungle World, 47/2004) Es ist uns unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft noch kein Ermittlungsverfahren gegen Frau Pagel wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet hat.

Wie ist dieses Verhalten der Heimleitung zu bewerten? Die Heimleitung ist für rechtswidrige Kontrollmaßnahmen gegenüber Heimbewohnern und für die Verletzung ihrer Grundrechte verantwortlich. Ein solches Verhalten kann nur als Ausdruck einer misstrauischen und feindseligen Haltung gegenüber Heimbewohnern verstanden werden, insbesondere wenn diese es wagen, politisch aktiv zu werden und ihre Rechte einzufordern. Die Heimleitung hat damit gröblich gegen ihre Fürsorgepflichten verstoßen. Nach unserem Dafürhalten lässt das nur den Schluss zu, dass sich das gegenwärtige Personal der AWO für die Leitung des Heims und die Betreuung seiner Bewohner disqualifiziert hat.

Diese mangelhafte Eignung lässt sich auch am Umgang mit den Beschwerden der Heimbewohner ablesen. Statt die Vorwürfe ernst zu nehmen, sie direkt mit den Heimbewohnern zu klären und die rechtswidrigen Kontrollen abzustellen, verweigerte die Heimleitung wiederholt eine Auseinandersetzung mit den Beschwerdeführern und dem ökumenischen Begegnungskreis, der sich für Flüchtlinge in Rathenow einsetzt. Stattdessen startete die AWO einen Gegenangriff, erklärte die Beschwerdeführer zu Lügnern, die andere Heimbewohner getäuscht und manipuliert hätten. Wer sich beschwerte, sollte kriminalisiert werden, so die Maxime der AWO. Die Heimleitung führte polizeiähnliche Verhöre mit Heimbewohnern durch. Diese in einer Atmosphäre der Angst entstandenen Aussagen benutzte Herr Schröder, der Geschäftsführer der AWO Havelland, als Beweismaterial für die Anzeige. Im Prozess hingegen relativierten alle Flüchtlingszeugen diese unter Druck gemachten Aussagen und bestätigten zum großen Teil die Vorwürfe gegen die Heimleitung. Wenn Herr Schröder in einem Leserbrief an die MAZ vom 03.11.2004 die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft als Erfolg verbucht, so zeugt das nicht nur vor seiner völligen Uneinsichtigkeit, sondern auch von einer hinterlistigen Frechheit. Wer so mit Konflikten umgeht, hat sich selbst disqualifiziert. Auch Herr Schröder ist als Geschäftsführer der AWO Havelland nicht mehr tragbar.

Zu erinnern ist hier auch an die Affäre um die Beschäftigung von Rechtsextremisten in der Sicherheitsfirma Zarnikow, die bis März 2003 auch das Asylbewerberheim im Birkenweg bewachte. Erst als Reaktion auf Veröffentlichungen in der Presse im Dezember 2002 und auf Druck des damaligen Sozialministers Baaske wurde der Vertrag mit der Firma Zarnikow gekündigt, auf die Beschwerden von Heimbewohnern hatte die AWO nicht reagiert. Auch damals zeigte sich der AWO-Geschäftsführer Herr Schröder bis zuletzt uneinsichtig.

Wir befürchten, dass die AWO Havelland darauf setzt, den Skandal, den sie selbst produziert hat, aussitzen zu können, als ob nichts geschehen wäre. Wir appellieren an Sie als politisch Verantwortliche im Kreis, den Vertrag mit diesem Heimbetreiber, der das Fehlen seiner Qualifikation so offensichtlich unter Beweis gestellt hat, umgehend zu kündigen und einen besser geeigneten Betreiber zu suchen. Einer baldigen Stellungnahme sehen wir erwartungsvoll entgegen.

(OPP)

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